SRG und Verleger mit getrennten Eingaben an den Bundesrat
Bundesrätin Doris Leuthard
hat der SRG und dem Verlegerverband eine Frist bis Ende März gesetzt, sich zu einigen, wieweit die
SRG im Online-Bereich publizistisch und mit Werbung präsent sein darf. Jetzt haben die SRG und die
Verleger getrennt je einen Bericht ans UVEK eingereicht. Diese Berichte enthalten einen gemeinsamen Teil
und eine je eigene Stellungnahme. Das UVEK nimmt zur Kenntnis, dass „eine Annäherung zwischen
Verlegern und SRG stattgefunden hat, einige Punkte bleiben jedoch kontrovers.“ Entsprechend
führt das UVEK mit den Verlegern und der SRG Gespräche.
Zum Inhalt ihrer Eingaben haben
weder die SRG noch die Verleger Angaben machen wollen.
Man darf spekulieren, dass es bei den
Differenzen zwischen SRG und Verlegern vor allem um die Frage der Online-Werbung und konkreter um die
Frage des Zeitpunkts für eine allfällige Erlaubnis an die SRG geht. Noch kürzlich hat
Tamedia-Verleger Pietro Supino betont, er sehe keinen Grund, warum man der SRG Online-Werbung erlauben
solle, solange die SRG über andere Quellen genügend finanziert sei.
Und auch
kürzlich hat es die zuständige Kommission des Ständerates abgelehnt, für die SRG ein
Werbeverbot im Onlineangebot der SRG zu beschliessen.
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