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Juristischen Druck während Recherche publik machen

Am 24. März 2010 wurde mit der Aegis Group Holdings AG eine jener Firmen im Basler Handelsregister eingetragen, deren Zweck im Unklaren bleibt. Am 2. August 2010 folgte ein zweiter Eintrag. Das Aktienkapital wurde auf 225 000 Franken verdoppelt, wobei als Sacheinlage eine mir damals unbekannte Aegis Defence Services Ltd. mit Sitz in London eingebracht wurde. Da hatte jemand diskret in zwei Schritten im Abstand von viereinhalb Monaten eine Firma nach Basel geholt.

Als ich „Aegis Defence Services” im Internet suchte, ergab sich Erstaunliches: Das Unternehmen ist eine der weltweit grössten Militärfirmen, aktiv auf allen Kriegsschauplätzen, in letzter Zeit vor allem ­unterwegs im Sold der US-amerikanischen Streitkräfte.

Alle relevanten Infos standen bereit. Mein Kollege Markus ­Prazeller und ich liessen uns mit der Publikation der ersten Geschichte Zeit zur Recherche und zur Nachfrage. Erst am 9. August titelten wir auf der Front der „Basler Zeitung”: „Britische Privatarmee ist in Basel gelandet”. Das Besondere dieser Recherche: Es war nicht einmal notwendig, dass die Betroffenen, die wir allesamt rechtzeitig und mehrfach um Stellungnahmen angefragt hatten, Auskunft gaben. Denn schliesslich lagen alle relevanten Informationen für sechs Franken Unkostenbeitrag im Handelsregisteramt Basel-Stadt zur Einsicht ­bereit. Man musste nur hingehen und lesen.

Am Fall Aegis faszinierte journalistisch, wie Lokales und Globales in ­einer Geschichte zusammenfanden. Diese Dialektik, wie die Welt in Basel und Basel in der Welt spielt, machte es für uns spannend. Es scheint, dass die Aegis-Verantwortlichen mit dieser Dialektik wenig anfangen können: Anfänglich ignorierten sie die Anfragen der kleinen Schweizer Regionalzeitung. Doch andere Medien nahmen die Geschichte auf. Sie wurde national und international zum Thema. Aegis schaltete eine Eskalationsstufe höher, von Status 0 „Ingorieren” auf Status 1 „Media Statements”. Nach weiteren Berichten verbreitete eine von Aegis beauftragte PR-Firma insgesamt drei Statements. Darin wurde unserer publizierten Darstellung teilweise widersprochen, ohne die zuvor konkret gestellten Fragen zu beantworten.

Grosses Interesse in der Politik. Aegis ging von der Erfahrung aus, dass Journalisten in der Regel nicht über längere Zeit an einer ­Geschichte dranbleiben. Doch hier galt die Ausnahme, nicht zuletzt, weil sich die Schweizer Politik parteiübergreifend des Problems angenommen hat. Innerhalb nur eines Jahres hat das Bundesamt für Justiz einen Gesetzesentwurf für die Regulierung privater Militärfirmen ausgearbeitet.

Als die erste Eskalationsstufe ihr Ziel verfehlte, schaltete Aegis auf Status 2, „Drohung”. Da wir darauf nicht einstiegen, war es ein kurzer Weg zu Status 3, „Klage”. Jetzt waren von Aegis Anwälte in der Schweiz und zwei PR-Büros engagiert. Nach Ansicht von Aegis war unsere Berichterstattung persönlichkeitsverletzend und verstosse gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG). Ich lasse es hier dabei bewenden, dass wir diesen Vorwürfen nichts abgewinnen können.

Weshalb hat Aegis nicht anders auf unsere Anfragen und auf unsere Berichterstattung reagiert? Wir können nur spekulieren.

Erstens: Aegis war an der Publikation einer „Wahrheit” wohl gar nicht ­gelegen. Die zahlreichen Angebote, ihre Haltung bei uns darzulegen, hat Aegis wahrscheinlich nicht einmal erwogen anzunehmen. Zudem wurden in anderen Medien Falschinformationen verbreitet, die nie korrigiert worden sind. Dies erweckt den Eindruck, Aegis habe es darauf angelegt, dass auch Halbwahrheiten kursieren. Mit einem gewissen Recht lässt sich damit behaupten, es stimme ohnehin nicht, was über Aegis berichtet werde.

Zweitens: Aegis wollte vor allem, dass nicht mehr über sie berichtet wird. Aegis ist offenkundig der Ansicht, dies zu steuern, liege in ihrem Ermessen.

Drittens: Aegis scheint mit ihrer Wahlheimat Schweiz wenig vertraut. Wir wissen, dass die Schweiz ein Land ist, in dem in der Regel zuerst politisch und erst dann juristisch gehandelt wird. Aegis hat juristisch gehandelt, ohne davor – für uns erkennbar – die Möglichkeiten des ­politischen Handelns auszuloten.

Klage publik machen. Es ist ein legitimes Recht, die Justiz zu bemühen, wenn jemand – aus welchen Gründen auch immer – meint, von den Medien nicht korrekt behandelt zu werden. Journalisten sollten sich davon aber nicht so beeindrucken lassen, dass sie ihren Job als Medienschaffende vergessen. Und sie sollten der Gegenseite nicht den Eindruck vermitteln, ein Rechtsverfahren bedeute eine „aufschiebende Wirkung” für die weitere Recherche und Berichterstattung. Ich plädiere vielmehr dafür, dass die Medien in angemessener, nüchterner Form publik machen, wenn sie juristisch belangt werden. Die Tatsache, dass gegen eine Berichterstattung rechtlich vorgegangen wird, ist ein relevantes Faktum im Rahmen der Berichterstattung.

Kritiker mögen ein solches Vorgehen als Missbrauch einer Medienmacht verstehen wollen. Schon die Ankündigung, eine Klage werde publik gemacht, sei der Versuch, die Gegenpartei einzuschüchtern. Ich bin anderer Ansicht: Journalismus bedeutet nicht nur, Transparenz herzustellen, was in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft vor sich geht. Journalismus bedeutet auch, Transparenz über die eigenen Bedingungen zu schaffen.


Christian Mensch hat an der Herzberg-Tagung zur Recherche am Podium „Rechtliche Einschränkungen während einer Recherche” teilgenommen. Der Text ist eine Kurzfassung seines Votums.
Weitere Infos zur Herzberg-Tagung „Mit Recherche zu mehr Qualität” unter www.quajou.ch


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