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Müssen sich Journalisten in einer Zeit, in der jedermann Privates ins Netz stellt, überhaupt noch um den Persönlichkeitsschutz kümmern? Ja, sagt der Presserat.
Von Dominique Von Burg

Warum sollten sich die herkömmlichen Medien päpstlicher als der Papst verhalten? Ist es nicht vollkommen überholt, auf Informationen und Bilder zu verzichten, auf die via die neuen Medien ohnehin jedermann zugreifen kann?
In seiner neuesten Stellungnahme geht der Presserat auf diese Fragen ein. Ja, Privates in sozialen Netzwerken, Blogs und Co. ist der öffentlichen Sphäre zuzurechnen. Aber, diese Infos dürfen nicht voraussetzungslos von Zeitungen, Radio, Fernsehen oder journalistischen Websites übernommen werden.

Flut von Beschwerden. Wenn ein gewöhnlicher Internetuser seinen Freunden via Facebook oder vergleichbaren Netzwerken aus seinem Leben erzählt, richtet er sich an ein Publikum, das ihm mehr oder weniger vertraut ist. Zudem weiss er nicht unbedingt, wie er die Einstellungen seines Kontos verändern kann, um die Verbreitung seiner Informationen einzuschränken.
Jedenfalls richtet er sich mit seinen Informationen nicht an Medienschaffende. Täte er dies bewusst, drückte er sich anders aus und würde er kaum dieselben Informationen verbreiten. Darauf deuten auch die Beschwerden von Nutzern von sozialen Netzwerken gegen die Verwertung ihrer persönlichen Daten sowie die stetige Zunahme der beim Presserat eingehenden Beschwerden wegen Verletzung der Privatsphäre hin. Den meisten Menschen liegt viel daran, die Kontrolle über ihr eigenes Bild in der Öffentlichkeit zu behalten.
Zwar, räumt der Presserat ein, hat sich der öffentliche Raum mit der „rasenden Verbreitung (…) sozialer Netzwerke im Internet, Blogs, Foren usw. beträchtlich ausgeweitet”. Und er erinnert daran, dass, wer sich im Netz exponiert, das Risiko eingeht, die Aufmerksamkeit der Massenmedien auf sich zu ziehen, falls ein öffentliches Interesse dies rechtfertigt. Analog zu den Informationen, die auf der Strasse oder anderswo im öffentlichen Raum einsehbar sind, erhält eine private Information oder ein persönliches Bild allerdings nicht allein schon deshalb einen Informationswert, weil sie ins Internet gestellt werden.

Quellen überprüfen. Die Publikation einer privaten Information, woher sie auch immer stammt, ist nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse gegenüber dem Schutz der Privatsphäre überwiegt. Nebst den üblichen für die Interessenabwägung massgebenden Kriterien (Person des öffentlichen Lebens; Bedeutung der gesellschaftlichen Funktion des Betroffenen; ausdrückliche oder implizite Einwilligung) ruft der Presserat die Journalisten dazu auf, dem Kontext Rechnung zu tragen, in dem eine Information ins Netz gestellt wird. Um welche Art von Website handelt es sich und wer äussert sich? An wen richtet sich der Autor mit seiner Information und seinem Bild?
Schliesslich erinnert der Presserat daran, dass vor der Publikation einer Information immer die Quelle und der Wahrheitsgehalt zu überprüfen sind. Da naturgemäss alles und jedes ins Internet gestellt werden kann, ist eine Überprüfung häufig schwierig. Auch deshalb postuliert der Presserat vor der Weiterverbreitung von Informationen mit persönlichem, privatem Charakter aus dem Internet ein besonders sorgfältiges Vorgehen.


Dominique Von Burg ist Präsident des Schweizerischen Presserates.

© EDITO 2010


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