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Ohne die Fotos von Hannibal Gaddafi in „Tribune de Genève” wären die beiden in Libyen festgehaltenen Schweizer Geschäftsleute zurück, sagte Bundesrat Merz. Eine Stellungnahme aus presseethischer Optik.
Von Dominique von Burg

Es sind schon einige Tage verstrichen seit dem Termin, an dem die Geiseln von Tripolis „spätestens” hätten freigelassen werden sollten, wie Bundespräsident Merz angekündigt hat. Eben hat zudem Muammar Gaddafi gedroht, an der Generalversammlung der UNO die Zerstückelung der Schweiz zu beantragen. An diesem Tag, dem 4. September, publiziert die „Tribune de Genève” eine volle Seite zum Thema unter dem Titel: „L’humiliation, nerf de la guerre que livre la Libye à la Suisse” („Die Demütigung – Nerv des Krieges, den Libyen der Schweiz liefert”).
Zur Illustration werden die Bilder von Hannibal Gaddafi gezeigt, die bei seiner Festnahme im Juli 2008 von der Genfer Polizei aufgenommen worden sind. Dazu wird erklärt: „Die ‚Tribune de Genève’, die dieses Dokument seit mehreren Monaten besitzt, hält es heute für angebracht, es zu publizieren. Denn wenn dieses Verfahren bei uns in solchen Fällen üblich ist, zeugt es vom Gefühl der Entehrung, wie es durch die Libyer wahrgenommen wird.”

Schuldzuweisungen. Bald drei Monate später sitzen die Geiseln immer noch in Tripolis. Schuld für das Scheitern der Bemühungen um eine Freilassung, sagt Hans-Rudolf Merz noch am 20. November in einem Interview in „20 Minuten online”, sei die Veröffentlichung dieser Bilder. Der Chefredaktor Pierre Rüetschi von „Tribune de Genève” erklärte sich gemäss SDA (und bereits früher in „Le Temps”) seinerseits „erstaunt”, dass man jetzt der Presse die Schuld an einem Versagen in die Schuhe schieben wolle.
Meines Erachtens sollte man sich tatsächlich davor hüten, Urteile zu fällen. In der Libyen-Affäre ist, so meine ich, schon einiges falsch eingeschätzt worden. Doch die medienethische Frage bleibt: Durfte man diese Bilder publizieren?
Erstens: Waren die Bilder im Kontext des Artikels relevant? Für mich lautet die Antwort zweifelsohne: Ja. Das Thema war Demütigung, und diese Bilder dokumentieren haargenau den Kern der Angelegenheit, nämlich die Festnahme von Hannibal Gaddafi. Fraglicher scheint mir hingegen die Aufmachung, die Dramatisierung der beiden Bilder. An dokumentarischem Wert gewinnen sie dadurch nichts, doch tangieren sie damit die menschliche Würde des Betroffenen in höherem Masse.
Zweitens: Hätte die „Tribune de Genève”, aus Rücksicht auf die Geiseln und um die Aufgabe der Schweizer Diplomatie nicht zu erschweren, auf eine Publikation verzichten müssen? Hätte sie also Journalismus mit Blick auf die aussenpolitische Opportunität betreiben sollen? Abgesehen von der Tatsache, dass die negativen Folgen dieser Publikation, wie schon erwähnt, bei weitem nicht erwiesen sind, muss die Grundfrage über Medien und Staatsräson beantwortet werden.
Zu dieser Grundfrage hat sich der Presserat im Zusammenhang mit dem Fall Jagmetti * vor zwölf Jahren klar geäussert: „Die Pressefreiheit ist ein zu wichtiges Grundrecht, als dass es a priori hinter den Interessen des Staates zurücktreten dürfte. Denn wenn der Staat im Interesse seiner Handlungsfähigkeit den Spielraum der Massenmedien beengt, dann wird das Hauptanliegen der Pressefreiheit – die Ermöglichung des freien öffentlichen Diskurses durch die Absenz jeglicher Zensur – unterlaufen.”

Suche nach der Wahrheit. Heisst das nun, dass alles ungeachtet der möglichen Folgen bedenkenlos publiziert werden soll? Sicher nicht. Doch die Hauptkriterien für eine Publikation bleiben für die Medien die Wahrhaftigkeit und die Relevanz. Es gibt Fälle, wo Medien auf Anfrage einer Behörde diskret bleiben, soweit die Redaktionen den Sinn eines Verschweigens einsehen. Auch aus eigener ethischer Verantwortung können sie beschliessen, eine Information oder ein Dokument zu unterschlagen. Doch sollten diese Fälle seltene Ausnahmen bleiben. Denn noch einmal: Die Hauptverantwortung der Medien liegt in der Suche nach der Wahrheit und in der Veröffentlichung von Informationen, Kommentaren und Analysen. Und eben nicht in der Wahrung von Staatsinteressen. Für das Funktionieren einer offenen Gesellschaft, wie wir sie verstehen, scheint mir unentbehrlich, dass jede Instanz ihre eigene Verantwortung, und nicht diejenige der anderen, wahrnimmt. Folglich ist Staatsräson Sache des Staates, nicht der Medien.
Zurück zur Libyen-Affäre: Früh wurde den Medien vorgeworfen, mit zu viel Information und Debatte eine Lösung zu verhindern. Solche Vorwürfe kamen namentlich von der Politik. In erster Linie wären die Politiker als Erste verpflichtet gewesen, eine Schweigepflicht einzuhalten. Sie taten es nicht. Unter solchen Umständen von den Medien Diskretion zu verlangen, war realitätsfremd.

Dominique von Burg ist Präsident des Schweizer Presserats, gibt hier aber seine persönliche Meinung wieder. Er ist auch Redaktor der „Tribune de Genève”.
* Ausschnitte aus einem „Geheimpapier” des Schweizer Botschafters in Washington wurden von der „Sonntagszeitung” publiziert. Dies führte zum Rücktritt von Carlo Jagmetti. – Entscheid 1/97 des Presserates.


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