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Von Philipp Cueni

Der Entscheid über die Höhe der Radio- und Fernsehgebühren solle zukünftig beim Parlament liegen. So befand der Nationalrat. Mit einer Gesetzesänderung will er sich diese Kompetenz selbst zuschanzen. Von der Öffentlichkeit ist das kaum wahrgenommen worden. Dieser Beschluss ist aber äusserst problematisch. Es geht um die Frage, wie weit Parlament und Parteien in Radio und Fernsehen eingreifen können – und damit um die Haltung unseres Parlaments zur Medienfreiheit.

Reisst das Parlament die Kompetenz der Mittelzuweisung für Radio und Fernsehen an sich, besitzt es plötzlich ein Instrument, diese Medien zu kontrollieren und zu disziplinieren. Mit dem Druckmittel der Gebührenhoheit wird der öffentliche Rundfunk an die politische Leine genommen. Wir kennen das von der Kultur: Ist eine Ausstellung, welche mit öffentlichen Geldern unterstützt worden ist, zu provokativ, kürzt das Parlament den Kredit der Pro Helvetia. Wir kennen die Situation aus Deutschland, wo die CDU den kritischen Chefredaktor des ZDF absetzen konnte, oder aus Italien, wo Berlusconi das öffentliche Fernsehen kontrolliert.

Zur Erinnerung: Die Medienfreiheit ist ein Grundrecht und eine zwingende Voraussetzung, damit die Demokratie funktioniert. Die Medien haben dabei die Aufgabe, zu kontrollieren, zu kritisieren, auf Schwachstellen hinzuweisen. Das können sie nur, wenn sie unabhängig sind. Wenn diese Unabhängigkeit vom Nationalrat bei Radio und Fernsehen in Frage gestellt wird, dann muss das alle Medien und alle Medienschaffenden kümmern, denn da geht es um das Prinzip der Medienfreiheit.

Bisher hat der Bundesrat über die Gebühren entschieden – das ist auch kein ideales Modell. Aber der Bundesrat ist mit dieser Kompetenz subtil umgegangen und hat sie nicht für politischen Druck missbraucht. Beim Parlament ist die Gefahr des politischen Eingriffs in die Medienfreiheit ungleich höher. Wie sagte SVP-Vertreter Christoph von Rotz (OW): Wenn die Berichterstattung für alle zufriedenstellend oder gleich kritisch sei, gebe es keine Probleme. Und genau darum geht es: Jene Politiker, welchen die Medien kritisch auf die Finger schauen sollen, wollen also entscheiden, wann die Berichterstattung zufriedenstellend ist. Wird sie als unbefriedigend bewertet, können die Parteien dann Radio und TV via Gebührenentscheid sanktionieren.

Im Nationalrat haben SVP und FDP der Initiative von Natalie Rickli zum Durchbruch verholfen – den Ausschlag für den knappen Entscheid haben acht CVP-Stimmen gegeben. Diese Mehrheit der 94 Nationalräte hat das Prinzip der Gewaltenteilung und der Pressefreiheit in der Demokratie nicht begriffen. Es ist zu hoffen, dass der Ständerat als zweite Kammer staatspolitisch klug bleibt und diesen Entscheid korrigiert.

© EDITO 2010


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