Von Aristoteles bis Habermas debattieren Philosophen die hehre Frage: Was ist Wahrheit? In den Niederungen der journalistischen Berufsethik stellt sich die Frage täglich. Eine Handreichung. Von Max Trossmann
Je nach dem Grad ihres beruflich erworbenen Zynismus werden Journalistinnen und Journalisten den oben stehenden Titel mit einem amüsierten Schmunzeln lesen oder mit einer wegwerfenden Handbewegung abtun. Denn: Was ist die Wahrheit? Gibt’s die überhaupt? Und: Wessen Wahrheit? Ist nicht alles relativ? Wer masst sich an, zu wissen, was wahr ist und was falsch? Womöglich gar der Presserat? Ja, der auch immer wieder. Denn bei jeder Beschwerde, die moniert, eine Redaktion habe die Wahrheitspflicht gemäss Ziffer 1 der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten” verletzt, muss der Presserat entscheiden: Ist das wahr oder nicht? Aber noch viel mehr und viel öfter sind die Medienschaffenden verpflichtet, ja dazu verdammt, zu entscheiden: Wer hat recht? Wer lügt? Wie war’s wirklich? Was ist wahr? Bei jeder halbwegs kontroversen Recherche, bei jeder einigermassen verwickelten Story müssen Journalisten zu Handen ihrer Leser, Zuhörerinnen und Zuschauer die Frage beantworten: Was ist wahr? Das ist ihre erste, ihre vornehmste Pflicht. Sie steht denn auch gebieterisch am Anfang des Schweizer Journalistenkodex, der eben erwähnten „Erklärung”: „Sie halten sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren.” Dieses Recht auf die Wahrheit fordert die Öffentlichkeit auch ein. Sei es kritisch im alltäglichen Gespräch über die Arbeit von Journalisten. Sei es von Seiten medienkritischer Organisationen, von denen sich eine ausdrücklich „Stiftung Wahrheit in den Medien” nennt. Sie argwöhnt Missbrauch der Medienschaffenden, mahnt diese zu sachgerechter und wahrheitsgemässer Information; bezeichnenderweise hiess der Titel ihres jährlichen Symposiums 2006: „Die verratene Wahrheit”.
Unwahr oder nur ungenau? Die Kla-ge, die Wahrheitspflicht sei verletzt, dominiert auch bei den Beschwerden an den Presserat. Wahrheit, Wahrheitssuche, fehlende Berichtigung, mangelnde Objektivität stehen Jahr für Jahr bei den Beschwerdegründen mit Abstand an der Spitze. Beugt sich das Gremium dann über die Eingaben, ändert sich das Bild aber stark: Bei den tatsächlich ausgesprochenen Rügen stechen jene wegen Unwahrheit keineswegs hervor, sondern häufiger sind es mangelnde Fairness oder fehlende Anhörung, Verletzung der Privatsphäre oder ungerechtfertigte Namensnennung. Legen die Presseräte den durchaus strengen medienethischen Massstab der „Erklärung der Pflichten” und der zugehörigen Richtlinien an, halten die Vorwürfe der Beschwerdeführenden, dies oder das sei unwahr, der Prüfung oft nicht stand. So hat der Presserat in einem kürzlich publizierten Entscheid zu einem Artikel der „NZZ am Sonntag” über einen Vermögensverwalter, der mutmasslich Kundengeld veruntreut hat, festgehalten: „Die Wahrheit ist ein hohes Gut. Die ,Erklärung der Pflichten’ stellt daher bei der Suche nach der Wahrheit hohe Ansprüche an die Journalisten. Soll der Presserat eine Verletzung der Wahrheitspflicht feststellen, sind im Gegenzug aber auch an die Unwahrheit Mindestanforderungen zu stellen. Nicht jede Unschärfe oder Unpräzision, nicht jede interpretierungsfähige Formulierung begründet eine Verletzung; entscheidend ist, ob die Unschärfe das Verständnis der Leserschaft erschwert oder verhindert. Die Unwahrheit muss eine gewisse Relevanz haben.” Das war in diesem Fall bei allen drei Vorwürfen des Beschwerdeführers nicht der Fall. Der Presserat erkannte daher keine Verletzung der Ziffer 1 (Stellungnahme 16/2009, www.presserat.ch). Eine Beschwerde gegen die „Schaffhauser AZ” wegen angeblich wahrheitswidriger Berichterstattung über den Konflikt zwischen einem Chefarzt und dem Kantonsspital Schaffhausen wies der Rat ebenfalls ab. Hier entschied er, die „AZ” habe „wahrheitsgemäss” berichtet, wenn sie schrieb, weder Spitalleitung noch Kollegen hätten gute Worte für den abtretenden Chefarzt gefunden. Der Presserat präzisierte: „Der Journalist war berufsethisch nicht verpflichtet, gleichzeitig als Nebenaspekt zu erwähnen, die medizinischen Fähigkeiten und Leistungen des Arztes seien an der Medien-konferenz ausdrücklich gelobt wurden. Ein journalistischer Bericht ist kein umfassendes Protokoll, wählt also immer aus und setzt Schwerpunkte. Das Thema der Medienkonferenz waren nicht dessen berufliche Fähigkeiten, sondern war der persönliche Umgang mit Mitarbeitern und Spitalrat” (Stellungnahme 15/2009). In der Praxis kommt es für Journalisten darauf an, wie redlich sie die Wahrheit suchen. Wie fair, handwerklich sauber und umsichtig sie dabei vorgehen, das lässt sich beurteilen. Die aus der Praxis gewonnenen und für die Praxis geltenden Grundregeln sind alle ersichtlich in den Richtlinien zu den Journalistenpflichten 1 (Wahrheitssuche), 3 (Umgang mit Informationen und Quellen), 4 (Methoden der Informationsbeschaffung, Vorgehen bei Interviews) und 5 (Berichtigungspflicht). Die wichtigsten Grundsätze sind einfach: Recherchiere nicht einseitig! Prüfe deine Quellen! Nenne im Normalfall dem Publikum deine Quellen! Höre Beschuldigte an! Suche bei anonymen Aussagen eine zweite Quelle! Unterschlage und entstelle keine wichtigen Informationen (in Text, Bild, Ton)! Sei fair! Berichtige falsch Berichtetes rasch!
Redlichkeit messen. Ob Medienschaf-fende diesen Grundsätzen nachleben, lässt sich nachprüfen und vergleichen. Nicht anders verfährt der Presserat, wenn er Beschwerden beurteilt. Er legt den von Journalisten für Journalisten geschaffenen Kodex und die Richtlinien an und schätzt ab, wie intensiv und redlich sich eine Redaktion um die Wahrheit bemüht hat. Diese Suche nach Wahrheit an sich ist wichtig. Auch wenn das Ergebnis der Suche nie absolut wahr ist, sondern nur möglichst gut recherchiert. Kondensiert im Kodex und den Richtlinien findet sich ein Konsens der Branche, wie sie mit medienethischen Fragen umgeht. Das ist nicht selbstverständlich. Es gibt nämlich gar nicht so viele Berufe, die sich eine eigene Berufsethik erarbeitet haben und danach streben, sie zu leben. Journalisten erheben den Anspruch, ihre Arbeit belebe und sichere den gesellschaftlichen Diskurs. Wer öffentlich kritisiert, wessen Kritik in aller Öffentlichkeit wirkt und wer sich als Wachhund der Demokratie versteht, für den ist eine solche Medienethik nicht nur nützlich, sie ist notwendig. Ist nun also wahr, dass die Wahrheit gar nicht zu fassen ist? Dass, weil alles relativ sei, es gar keine Wahrheit gibt? Journalisten können das Ende dieses Streits der Philosophen nicht abwarten. Sie müssen versuchen, nach bestem Wissen und Können so nah an die Wahrheit heranzukommen wie möglich. Leider wahr.
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