Die Fotografie aus Gaza schockierte. Mit welchen Bildern sollen die Redaktionen das Elend des Krieges sichtbar machen, wo sind die Grenzen? Die Antwort liefern medienethische Überlegungen. Von Peter Studer
Zwei Bilder des Grauens, neben diesen Text gestellt. Das eine hat „Blick” am 7. Januar 2009 nahezu doppelseitengross auf Seite 12 veröffentlicht. Es erschien mitten während der verheerenden israelischen Intervention in Gaza, die bezweckte, die Hamas auszuschalten und den Raketenbeschuss auf Israel abzustellen. Das andere veröffentlichte die Zeitschrift „NZZ Folio” auf Seite 31 der Januar-Ausgabe 2005: Sie war dem Thema „Bomben – die alltägliche Bedrohung” gewidmet.
Gefühle verletzt. Über das Bild aus Gaza hat sich meines Wissens niemand beschwert. In den Redaktionen sollte es trotzdem diskutiert werden. Das Bild in „Folio” löste damals eine Beschwerde an den Presserat aus. Die Debatte liefert den Hintergrund auch zum aktuellen Gaza-Bild. Die Illustration in „Folio” verletze, so der Presserat, Ziffer 8 des Journalistenkodex, die Journalisten auffordert, „die Menschenwürde zu respektieren”. Bildberichterstattung müsse ihre Grenze dort finden, wo das „Leid der Betroffenen und die Gefühle der Angehörigen” verletzt würden. Die Beschwerde warf der Redaktion vor, „billiger Effekthascherei” zu huldigen. Leser und besonders Kinder sollten nicht mit solchen, traumatisierenden Illustrationen rechnen müssen. „Grässlich”. Die „Folio”-Redaktion hatte bereits im Editorial begründet, weshalb sie gerade dieses Bild, „das grässlichste”, der Leserschaft „zumute”. Legende: Kopf einer 20-jährigen Palästinenserin. Mit ihrem Selbstmordattentat tötete sie sechs Menschen. Es zeige, „was es heisst, wenn eine 20-jährige Frau (…) sich als Menschenbombe in die Luft sprengt”. Damit rufe es „Mitleid, Abscheu” hervor, „Regungen, die gegenüber Terror, Krieg, Bomben angebracht” seien. Übrigens gehe es direkt um die Täterin, nicht um die Opfer. Der Presserat stellte eine Verletzung der Journalistenpflicht Ziffer 8 fest (www.presserat.ch, Stellungnahme 15/05). Im Zeichen der Menschenwürde hätten auch Mörderinnen Anspruch auf Wahrung der Menschenwürde – und erst recht ihre Opfer, ihre Angehörigen. Die Menschenwürde der Leserinnen und Leser sei ebenfalls verletzt, indem das Bild in ihre Intimsphäre eindringe. Da das Bild zusammenhangslos in einem trockenen Text über die Geschichte der Bombenattentate weltweit steht, bleibe es „blosse Illustration, Schockbild ohne Auflösung”.
„Überbordend”. Die Stellungnahme gab zu reden. Der inzwischen verstorbene Medienphilosoph Peter Glotz (im „Blick” vom 23. Januar 2005) billigte den Abdruck vorsichtig, denn hinter dem Bild werde „ein Sinnhorizont sichtbar, eine Anklage”. Genau das bestritt der Presserat. Anderseits ist die extensive Argumentation mit der Menschenwürde, die der Presserat hier betrieb, fragwürdig. Der Zürcher Rechtsphilosoph Andreas Kley (in der Festschrift Pierre Mohr; 2005) warnte vor einer „überbordenden Menschenwürde-Diskussion”, da der Begriff gähnend inhaltsleer sei und oft in den Menschenrechten besser konkretisiert werde. Mit dem Autoritätsargument der Menschenwürde (Gott oder Immanuel Kant als „Quelle”) könne jeder Geschmacks- oder Interessenstreit zu einem theologisch-juristischen Glaubensstreit hochgedrückt werden. Beschwörungen der Menschenwürde führten, so Kley, oft zu Ausstülpungen der „Political Correctness”. Auf jeden Fall muss die Betroffenheit der Angehörigen, so scheint mir, auch realistisch eingeschätzt werden: Ist es wahrscheinlich, dass sie die Publikation, in der ein sie persönlich möglicherweise verletzendes Bild erscheint, sehen?
Verstörend. Betrachten wir das zweite Bild, das tote Mädchen in Gaza: Es verstört zunächst auf ähnliche Weise wie das Bild der Selbstmordattentäterin. Aber dem zweiten Bild kann ein Hauptargument des Presserats, es bleibe „Schockbild ohne Auflösung”, kaum vorgehalten werden. Das Bild weist über sich hinaus (hineinkopierter Titel: Das Elend des Krieges). Ein längerer Text am linken Bildrand schildert die Kinder- und überhaupt die zivilen Opfer, die bombardierten Schulen, die übervollen Krankenhäuser. Das Bild ist tatsächlich eine „Ikone der Zeitgeschichte” wie die an Napalm brennenden Mädchen im Vietnamkrieg (1972), die schattenhaft aus dem Fenster stürzenden Menschen im New York Trade Center (2001), die angeschwemmten Toten im Tsunami (2005). Offen bleibt die eine Frage an die Bildagentur Associated Press (AP): Ist das zweite Bild authentisch? Wem gehören der Männer- und der Frauenstiefel? Wer hat das Bild geschossen, oder ist es gar inszeniert? Unabhängige Berichterstatter und Fotografen waren in Gaza (von israelischer Seite) ausgesperrt oder (von palästinensischer Seite) massiv behindert. In der „Basler Zeitung” vom 13. Januar 2009 zählt Jochen Schmid eine Reihe solcher Bildfallen am Rande der Nahostwirren auf. Auch darüber müssen sich Agenturen und Redaktionen so gut als möglich kundig machen.
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