Wie viele Quellen braucht es für eine glaubwürdige Geschichte? Diese Frage hat sich wieder bei der „Weltwoche“-Geschichte über den Fall Hildebrand gestellt. Wie sieht die Praxis auf den Redaktionen mit dem Zwei-Quellen-Prinzip aus? Eine Umfrage von Bettina Büsser.
„Normales Handwerk“, „Standard“, „Grundregel“ - das Zwei-Quellen-Prinzip, zeigt eine Umfrage von Edito+Klartext, gehört zu den Basics der journalistischen Arbeit. Allerdings ist Quelle nicht gleich Quelle, manchmal braucht es eben doch nur eine, manchmal dafür drei. „Die Zwei-Quellen-Regel gilt bei anonymen Quellen“, sagt etwa Iwan Städler, Inland-Ressortleiter beim „Tages-Anzeiger“: „Können wir hingegen jemanden mit vollem Namen zitieren, braucht es nur eine Quelle.“ Ebenfalls ausreichend sei, so Städler, eine Quelle, die ihre Aussagen mit Dokumenten belegt. Die Redaktion befolge das Zwei-Quellen-Prinzip auch, um sich selber abzusichern. Gleichzeitig hänge viel von der Glaubwürdigkeit der Quellen ab: „Manchmal sind für uns Geschichten erst hart, wenn es noch eine dritte unabhängige Quelle gibt.“ „Bei unbestätigten Informationen von Dritten braucht es entweder eine zweite, unabhängige und ebenfalls zuverlässige Quelle, die den Sachverhalt gleich schildert, oder eine offizielle Stellungnahme zum Thema. Je brisanter, desto wichtiger sind zwei zuverlässige Quellen“, definiert der stellvertretende Chefredaktor Philipp Mäder das „ganz normale Handwerk“ bei der „Aargauer Zeitung“: „So wird das bei uns gehandhabt und bei Diskussionen über konkrete Artikel immer wieder gesagt“. Als Beispiel dafür nennt er die Auseinandersetzungen um die geplante Asylunterkunft in Bettwil: „Es gab Gerüchte, etwa, die Armee sei bereits dabei, auf dem betreffenden Gelände Baracken für die Unterbringung von Asylbewerbern herzurichten.“ Da die AZ dafür aber weder eine zweite Quelle gehabt noch eine offizielle Bestätigung durch die Armee erhalten habe, sei es nie in Frage gekommen, darüber zu schreiben: „Es hat sich dann auch als falsch herausgestellt." Die Nähe zu Publikum, Quellen und Betroffenen ist für Stefan Ragaz, stellvertretender Chefredaktor „Neue Luzerner Zeitung“, neben dem handwerklichen Grundsatz ein weiterer Grund dafür, sich an das Zwei-Quellen-Prinzip zu halten: „Mid-risk-Journalismus können wir uns als regionale Tageszeitung nicht leisten.“ Bei der NLZ halte man sich „natürlich“ an dieses Prinzip: „Sobald es sich um ein heikles, kontroverses Thema von grosser Tragweite handelt, um Recherchen gegen Widerstand, braucht es diese zwei oder vielleicht sogar drei voneinander unabhängigen Quellen. Dabei hängt natürlich einiges von der Qualität der Quellen und von unserem Vertrauen in sie ab.“ Alle Befragten erinnern sich an Geschichten, die man mangels zweiter Quelle nicht gebracht hat, an Fälle, in denen man abends eine Geschichte aus dem Blatt nahm, um damit Zeit für die Suche nach einer weiteren Quelle zu schaffen. Allerdings macht der Konkurrenzdruck der anderen Medien ein solches Vorgehen schwieriger. Das erlebt etwa Michael Bolliger, Redaktionsleiter DRS 4 News und Mitglied der Chefredaktion von SR DRS. Bei SR DRS gehöre, so Bolliger, das Zwei-Quellen-Prinzip zu den journalistischen Grundregeln, bei eigenen Recherchen wie auch im Umgang mit Agenturmeldungen. Doch: „Das neue Medienumfeld setzt uns unter Druck: Wenn via Online- und Smartphone-News Gerüchte verbreitet werden, sind wir konfrontiert mit Meldungen auf verschiedenen Kanälen und können die Geschichte dennoch nicht bringen, bis wir eine unabhängige Bestätigung dafür haben.“ Diese Situation habe man etwa im Vorfeld des Rücktritts von Micheline Calmy-Rey erlebt. In solchen Fällen gelte, so Bolliger, nun die Regel: „Wenn ein Gerücht von seriösen Titeln verbreitet wird, plausibel ist und auch eine hohe Relevanz hat, melden wir, dass verschiedene Medien es verbreitet haben, wir es aber noch nicht bestätigen können.“ Mit Gerüchten und Quellen beschäftigt sich auch Dominique Strebel, „Beobachter“-Redaktor und Präsident des Vereins investigativ.ch, einem Recherche-Netzwerk. Auch für ihn ist das Zwei-Quellen-Prinzip Grundsatz – und auch für ihn ist Quelle nicht gleich Quelle: „Erhalte ich eine amtliche schriftliche Quelle direkt vom zuständigen Amt, brauche ich keine zweite. Wenn ich dieses Dokument aber aus zweiter Hand erhalte, brauche ich eine zweite Quelle, um die Echtheit zu verifizieren. Das kann auch dadurch geschehen, dass ich die Person, um die es geht, damit konfrontiere, und sie implizit oder explizit den Inhalt bestätigt.“ Drei Quellen sind für Strebel nötig, wenn er beim „Beobachter“ etwa über Missstände in Institutionen schreibt und seine Quellen dafür Mitarbeitende dieser Institutionen sind: „Dann lautet meine Faustregel: Es braucht drei voneinander unabhängige Personen, die dieselben Beobachtungen gemacht haben.“ Doch auch Geschichten mit nur einer Quelle, einem Kronzeugen kommen bei Strebel vor, allerdings müssen dann sowohl die Glaubwürdigkeit der Quelle wie auch das öffentliche Interesse am Fall sehr hoch sein, „und ich veröffentliche die Geschichte erst nach einer Rückversicherung mit dem Chefredaktor und einem Anwalt“.
Mehr zum Fall Hildebrand: Eine Nachbetrachtung aus handwerklicher, juristischer und ethischer Sicht von Peter Studer finden Sie in der Print-Ausgabe EDITO +KLARTEXT No 1/12. |