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StartseiteAktuelle AusgabeDossierSRG-Finanzbedarf

Wie der Bundesrat die Unterfinanzierung der SRG SSR ausgleichen kann:

„Mit oder ohne Gebührenerhöhung hat der Bundesrat verschiedene Möglichkeiten, die Finanzierung der SRG zu sichern.” (Aus Artikel „Der Abbau führt in die Sackgasse” in EDITO 5/09).

Der Bundesrat kann zwischen folgenden Varianten wählen oder kombinieren, falls er die Unterfinanzierung der SRG SSR ausgleichen will.

> Den ganzen Fehlbetrag von über 50 Millionen durch eine zusätzliche Gebührenerhöhung zu finanzieren. Klartext: Jeder Gebührenzahler bezahlt zusätzlich 16-20 Franken pro Jahr (!) mehr.

> Das System der Gebührenerhebung anders zu vollziehen und damit die Zahl der Gebührenpflichtigen massiv zu erhöhen. Damit würde die SRG die benötigten Finanzmittel automatisch erhalten, es könnte sogar eine Senkung der Gebühren geprüft werden. Es existiert ein Vorschlag des BAKOM, die allgemeine Gebührenpflicht für Radio/TV einzuführen oder zumindest die Gewerbebetriebe konsequent zur Zahlung aufzufordern.

> Jenen Ausfall an Gebühren, welcher durch den Gebührenerlass aus sozialen Gründen entsteht, durch die Sozialpolitik des Bundes zu finanzieren und der SRG zurückzuerstatten (bisher geht der Ausfall direkt zulasten der SRG). Dieser Betrag ist inzwischen sehr hoch und würde den Finanzbedarf der SRG fast ganz decken.

> Der SRG Einnahmen aus zusätzlichen Werbemöglichkeiten (beim Fernsehen, im Radio oder bei online-Diensten) zu erlauben. (Das reicht von kleinen Erleichterungen z.B. bei der Unterbrecherwerbung bis zur massiven Radiowerbung). Das würde je nach Massnahmen vermutlich die Unterfinanzierung nicht vollständig ausgleichen.

> Finanzengagements der SRG, welche nicht zum Kern des Leistungsauftrages gehören, direkt durch den Bund zu finanzieren und damit das SRG-Budget zu entlasten: Zum Beispiel das Tessiner Orchester oder die Programmdienste für das Ausland (swissinfo). Das würde die Unterfinanzierung nicht vollständig ausgleichen. (EDITO phc)


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